was Ihr wissen müsst
I.Allgemeines
1.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend “AGB” genannt,gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2.”Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
1.Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten, eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern nicht anders vereinbart.
3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4. Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich verwendet.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben bei dem Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Die Kosten des gewählten Bild-Paketes sind entweder in Vorkasse per Überweisung, oder in Bar am Shooting-Tag, zu bezahlen. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen sind per Vorkasse als Bank Überweisung zu begleichen. Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.
3. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und die elektronischen Daten / Bilddateien Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Daten zum Kauf an.
3. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 50,00 Euro. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber
verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber
kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Leistungen, Leistungsstörung, Terminreservierungsgebühr, Ausfallhonorar
1. Die Bilder werden nach dem Tage des Fotoshootings binnen maximal 6 Wochen fertig bearbeitet/gestellt.
2. Nach der vollständigen Bearbeitung der entstandenen Bilder, wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung gestellt, aus welcher er sich die gewünschten Bilder aussuchen kann.
3. Es ist weder gestattet die Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden/verbreiten/veröffentlichen!
4. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht
sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit
den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
5. Jede Buchung wird erst verbindlich, wenn die Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50,-€ eingegangen ist. Die Terminreservierungsgebühr wird mit dem
stattgefundenen Termin verrechnet. Die Gebühr wird bei Absage des Termins nicht erstattet (siehe VI Punkt 6), fällt aber nicht erneut an,
wenn der Termin AGB konform verschoben wurde.
6. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, aus welchem Grund auch immer, nicht mind. 48 Stunden vor dem Termin, steht dem Fotografen ein
Ausfallhonorar zu. Ausnahmen sind Erkrankungen und höhere Gewalt. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart. Ein Ausfallhonorar wird wie folgt berechnet: Storno weniger als 2 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 1 Tag 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
VII. Gutscheine
Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt 1 Jahr ab Rechnungsdatum. Gutscheine werden ausschließlich von dem Fotografen ausgestellt.
Sie sind übertragbar, sofern sich an Fahrtweg und Leistung nichts ändert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
VIII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und verweist ausdrücklich auf die Datenschutzbestimmungen. Durch den Fotografen verarbeitete Daten werden nach Maßgabe der Artikel 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt. Gespeicherte Daten werden gelöscht sobald diese für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen stehen. Sollten Daten nicht gelöscht werden, weil diese für gesetzliche oder andere Zwecke dienlich sind, werde diese gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Dies gilt insbesondere für Daten deren Aufbewahrung rechtlich begründet ist. Hierbei verweist der Fotograf auf §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB sowie § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB.
IX. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Das Nutzungsrecht der Lichtbilder / digitalen Fotografien für private, nicht gewerbliche Zwecke, sowie deren Vervielfältigung geht nach vollständiger Entrichtung
des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
4. Die gewerbliche Nutzung bedarf einer eigenständigen vertraglichen Regelung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
X. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem
Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder
klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn
er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XI. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen
verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XII. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Sämtliche Arbeiten werden von Sarah Eulenberg mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den erstеn Bildern ergeben. Eine Reklamation ist
hierdurch nicht berechtigt.
XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen
als Gerichtsstand vereinbart.
XIV. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen
Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
XV. Hinweis auf das Online Streitbeilegungsverfahren der EU Hinweis auf das Online Streitbeilegungsverfahren der EU